Manches altbewährte ist leider sehr verbreitet, so zum Beispiel das Beseitigen von kleinen Unfällen, wenn ein ganz wenig Diesel, Benzin oder Gemisch neben dem Boot in den See kleckert und mit ein paar Spritzer Spüli ungeschehen gemacht werden soll.
Das ist nach allgemeinen Erkenntnissen und Regeln falsch.
Wenn es sich um ein paar Tropfen, ca. ½ Schnapsglas (1-5 ml), Diesel oder Benzin, handelt, reguliert sich das durch „Verfliegen“ relativ schnell.
Nimmt die Menge zu, nimmt auch die Wahrscheinlichkeit der kontaminierenden Wirkung in der Umwelt zu. Aber das wären dann gleich zwei Straftatbestände. Fahrlässige Gewässerverunreinigung durch Diesel und vorsätzliche durch Spüli. Ein gezielter Spritzer Spüli kann dann als umweltschädliches Einbringen von Substanzen mit einem Bußgeld geahndet werden, das gilt übrigens auch für den berühmten Spritzer nach dem Bilge leeren!
Spüli mit Diesel ist kontraproduktiv.
Zwar ist dann der Film von der Oberfläche weg, wo auch Diesel nach ein paar Tagen eh "verdunstet" wäre, ist aber dann in Form von emulgierten Tröpfchen nur unter Wasser. Die negative ökologische Wirkung ist in der "gebundenen" Form deutlich größer als ohne Spüli auf dem Wasser. Beim Betanken des Sportbootes, gibt es eigentlich keine Probleme. Stichwort „Schüttelschlauch“. Das ist eigentlich die sauberste Sache, sogar beim Umfüllen von 20l Kanister.
Beim Außenbordmotor ist unbedingt größere Sorgfalt angebracht, da es sich hier meist um ein Zweitaktgemisch handelt.
Diesel ist Leichtöl und schwimmt auf dem Wasser. Ist nicht hübsch anzusehen, macht der Natur und Umwelt aber herzlich wenig, da es in kurzer Zeit verdunstet. Wenn mal ein paar Tropfen daneben gehen, braucht man nicht gleich das Bild von Seevögeln mit verklebtem Gefieder vor Augen haben. Bei größeren Einträgen muss der übergepütscherte Kraftstoff dann allerdings fachmännisch, sprich von der Feuerwehr, aufgenommen werden.
Fazit:
Es muss nicht immer der Griff zur Spüliflasche sein, um das kleine Malheur unsichtbar zu machen!
MYV-SH JH©2020
DMYV:
Umweltbundesamt – Neuer Antifouling-Leitfaden
Das Umweltbundesamt hat seinen Antifouling-Leitfaden in Form einer Broschüre
veröffentlicht. Der empfehlenswerte Leitfaden steht auf der Webseite des Umweltbundesamtes
zum Download bereit und informiert über Produkte, Regeln und Handhabung von
Anifouling-Anstrichen-
LimnoMar:
Labor für limnische, marine Forschung und vergleichende Pathologie
Bewuchs-Management
Hilfreiche Hinweise und Informationen zum verantwortungsvollen Umgang mit Bewuchsschutz-
Verfahren finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Link: >https://limnomar.de/bewuchs-management/<
Umweltbundesamt UBA:
Antifouling im Wassersport: Tipps zum umweltschonenden Umgang
Antifouling-Beschichtungen sollen Bootsrümpfe vor Bewuchs schützen. Die Produkte
enthalten aber meist giftige Biozide, welche anschließend in die Umwelt gelangen und die
Ökosysteme schädigen können. Es ist daher wichtig, die Beschichtungen so anzuwenden,
dass Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet werden.
Link::<https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozidprodukte/
antifouling-mittel/antifouling-im-wassersport-tipps-umweltschonenden>
und zum Ermitteln der Verkehrsfähigkeit des Unterwasseranstrichs (s.a. Jahresbericht 2019).
Einfach Produkt eingeben um die Zulässigkeit zu prüfen:
<https://www.baua.de/DE/Biozid-Meldeverordnung/Offen/offen.html>
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